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UrhG � 55a Benutzung eines Datenbankwerkes

UrhG � 55a Benutzung eines Datenbankwerkes

[ Auszug: Zul�ssig ist die Bearbeitung sowie die Vervielf�ltigung eines Datenbankwerkes durch den Eigent�mer eines mit Zustimmung des Urhebers durch Ver�u�erung in Verk ... ]